Erbrecht
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Sie haben einen geliebten Menschen verloren und müssen sich nun mit der rechtlichen Abwicklung des Erbes befassen. Oder Sie möchten für den Fall Ihres Ablebens den Nachlass regeln.
Dies kann für jemanden, der sich mit dem österreichischen Erbrecht nicht auskennt, eine unglaublich schwierige Angelegenheit sein – und Sie wissen daher vielleicht nicht, wo Sie anfangen oder was Sie unternehmen sollen. Der erste Schritt: Konsultieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht.
Wir sind hier, um zu helfen
Unsere Anwälte haben jahrzehntelange Erfahrung im Erbrecht und führen Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und stellen sicher, dass alles nach Ihren Wünschen geregelt wird.
Unsere Kanzlei vertritt und berät seit Jahrzehnten erfolgreich Personen bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen, bei der Regelungen der Vermögensübergabe generell sowie bei diversen Fragen betreffend erbrechtliche Angelegenheiten. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche und regeln die Übertragung von Vermögenswerten.
Rechtsanwalt für Erbrecht - unsere Leistungen
Erstellung eines (form)gültigen Testaments

Wir erstellen für Sie ein gültiges Testament, das allen Anforderungen des österreichischen Erbrechts entspricht. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Ableben umgesetzt werden und es keine Streitigkeiten oder Kontroversen über Ihren Nachlass gibt.
Anfechtung unwirksamer oder ungültiger Testamente
Wenn Sie in einem Testament nicht bedacht wurden oder glauben, dass das Testament ungültig ist, helfen wir Ihnen, es anzufechten. Wir beurteilen die Situation und geben Ihnen eine ehrliche Meinung über Ihre Erfolgsaussichten. Wenn wir Ihren Fall übernehmen, werden wir alles tun, um Ihnen dabei zu helfen, den Ihnen zustehenden gerechten Anteil am Nachlass zu erhalten.
Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen
Beim Pflichtteil handelt es sich um einen festen Prozentsatz des Nachlasses, der an bestimmte Verwandte gehen muss, auch wenn im Testament etwas anderes steht. Wenn Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, helfen unsere Anwälte Ihnen, diesen Anspruch geltend zu machen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und sorgen dafür, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt werden.
Regelung der Vermögensübergabe
Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod nach Ihren Wünschen übertragen wird? Auch dabei können unsere Anwälte Ihnen helfen. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Nachlass am besten strukturieren können, setzen ein rechtsverbindliches Testament auf und stellen sicher, dass alles nach Ihren Wünschen gehandhabt wird.
Beratung in verschiedenen Unklarheiten zu erbrechtlichen Ansprüchen

Aktuelle Studien zeigen: Das jährliche Erbvolumen in Österreich wird sich bis 2050 nahezu verdoppeln – von derzeit 21,5 Milliarden Euro (Stand 2025) auf rund 40,8 Milliarden Euro. (Stand: 2024, Quelle: https://journals.akwien.at/index.php/wug/article/view/230)
Für Familien ist ein Todesfall emotional meist schon Herausforderung genug. Gut, wenn Sie sich zumindest in rechtlichen Angelegenheiten auf die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts verlassen können.
Wir beraten Sie bei einer Vielzahl von Fragestellungen, darunter:
- Wie man ein Testament verfasst
- Wie man Vermögen überträgt
- Wie man eine Erbschaft anfechten kann
- u.v.m.
Unsere Anwaltskanzlei vertritt und berät seit Jahrzehnten erfolgreich Privatpersonen in diesen Angelegenheiten. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihr Anliegen so schnell und effizient wie möglich zu lösen, Streitigkeiten zu vermeiden und das Erbe zu erhalten, das Ihnen zusteht.
Ihr Anwalt für Erbrecht - Dr. Peter Hajek
Dr. Peter Hajek, Anwalt für Erbrecht, praktiziert seit über 20 Jahren und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet. Sein beruflicher Werdegang und seine Qualifikationen machen ihn zum idealen Partner, um Sie bei Ihren erbrechtlichen Fragen zu unterstützen.
Über 20 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Peter Hajek hat über 20 Jahre Erfahrung darin, Menschen bei der Beilegung von Erbstreitigkeiten zu helfen. Er verfügt über das nötige Wissen und die Erfahrung, um Ihnen zu dem Ergebnis zu verhelfen, das Ihnen nach dem Erbrecht zusteht.
Umfassende Kenntnisse des österreichischen Erbrechts
Wenn Sie mit einer Erbschaftsstreitigkeit konfrontiert sind, ist es wichtig, einen Anwalt zu haben, der mit dem österreichischen Erbrecht absolut vertraut ist. Dr. Peter Hajek verfügt über ein umfassendes Wissen in diesem Rechtsgebiet und wird Sie kompetent durch das Verfahren führen.
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
An dieser Stelle beantworten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen unserer Mandanten. Vielleicht ist auch Ihre Frage dabei.
Wo kann ich mich über Erbrecht informieren?
Das Erbrecht ist ein sehr umfangreiches Thema, es empfiehlt sich daher, sich im Bedarfsfall umfassend zu informieren. Informationen zum Erbrecht in Österreich erhalten Sie auf der Website der Österreichischen Rechtsanwaltskammer. Dort finden Sie detaillierte Informationen über das Erbrecht in Österreich sowie ein Verzeichnis von Rechtsanwälten, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Des Weiteren können Sie sich auf die Anwaltssuche machen, um Anwälte in Ihrer Nähe zu konsultieren...
...oder, Sie können auch gerne einen Termin für eine Rechtsberatung für Erbrecht in unserer Kanzlei vereinbaren – wir sind spezialisiert auf Erbrecht.
Wer ist in Österreich erbberechtigt?
Nach österreichischer Rechtslage kommen im Falle des Ablebens ohne Testament nachfolgende Personen als Erben in Frage:
- Die Ehegattin/der Ehegatte oder eingetragene Partner des/der Verstorbenen
- Die Nachkommen des/der Verstorbenen
- Die Eltern des/der Verstorbenen und deren Nachkommen
- Die Großeltern des/der Verstorbenen
- Die Urgroßeltern des/der Verstorbenen
In Österreich richten sich die gesetzlichen Erben nach dem Verwandtschaftsgrad. Die engsten Verwandten haben den ersten Anspruch auf das Erbe, gefolgt von den entfernteren Verwandten. Wenn es keine Verwandten gibt, fällt der Nachlass unter Umständen an den Staat.
Wer ist pflichtteilsberechtigt und welche Neuerungen gelten seit 2017?
Die Eltern der Erblasserin/ des Erblassers sind nur erbberechtigt – bis 2017 waren sie sogar pflichtteilsberechtigt, das heißt, ihnen musste von Gesetz wegen ein bestimmter Betrag der Verlassenschaft ausgezahlt werden.
2017 gab es mit der Umsetzung des Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 jedoch zu Neuerungen: Pflichtteilansprüche betreffen nur noch die Kernfamilie, also Nachkommen, Ehepartner und eingetragene Partner. Eltern und Geschwister stehen nicht mehr automatisch Teile der Verlassenschaft zu.
Die Höhe der Pflichtteilquote bleibt jedoch unverändert bei 50 % des gesetzlichen Erbteils.
Ist es möglich, die Pflichtteilsansprüche in Ratenzahlungen abzuwickeln?
Seit der letzten Reform des Erbrechts besteht in Österreich die Möglichkeit, Pflichtteilsansprüche zu stunden oder in Raten zu bezahlen. Dies muss allerdings im Testament so verfügt werden. Gerade wenn Immobilien oder größere Sachwerte zum Nachlass gehören, kann diese Möglichkeit der Ratenzahlung finanzielle Engpässe für die Hinterbliebenen verhindern.
Inwiefern wurde 2023 das geltende Pflegevermächtnis präzisiert?
Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) (Quelle: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXV/I/688) brachte in Österreich auch Änderungen für die Erblasserin/dem Erblasser nahe stehenden pflegenden Personen mit sich. Diesen steht seitdem automatisch ein gesetzlicher Anspruch auf ein sogenanntes Pflegevermächtnis zu. Dafür müssen sie die verstorbene Person in den letzten drei Jahren vor deren Tod mindestens sechs Monate lang unentgeltlich gepflegt haben, und zwar über eine geringfügige Pflegeleistung hinaus. Die Höhe des Pflegevermächtnisses richtet sich nach Umfang und Art der Pflegeleistung und wird im Einzelfall ermittelt. (Stand 2025: Quelle )
Ist es möglich, ein Testament in Österreich anzufechten?
Ja, es ist möglich, ein Testament in Österreich anzufechten. Wenn Sie der Meinung sind, dass das Testament nicht gültig ist oder Sie zu Unrecht nicht bedacht wurden, können Sie das Testament bei Gericht anfechten. Sie sollten mit einem erfahrenen Anwalt sprechen, um Ihre Möglichkeiten zu erörtern und zu klären, ob es sinnvoll ist, das Testament anzufechten.
Wie lange dauert das Verfahren zur Anfechtung eines Testaments in Österreich?
Das Verfahren zur Anfechtung eines Testaments in Österreich kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern. Es hängt von der Komplexität des Falles ab. Wenn Sie erwägen, ein Testament anzufechten, sollten Sie mit einem erfahrenen Rechtsanwalt sprechen, der Ihnen einen Überblick über die voraussichtliche Dauer des Verfahrens geben kann.
Wie ist das Verfahren für die Geltendmachung eines Erbteils in Österreich?
Das Verfahren für die Geltendmachung einer Erbschaft in Österreich hängt von der Größe und Komplexität des Nachlasses ab. Wenn der Nachlass klein ist und es keine Streitigkeiten gibt, kann das Verfahren relativ einfach sein und außergerichtlich erledigt werden. Ist der Nachlass jedoch groß oder gibt es Unstimmigkeiten unter den Erben, kann das Verfahren komplexer und zeitaufwendiger sein. In solchen Fällen ist der Weg vor Gericht oftmals nicht zu vermeiden.
Was sind die Gründe für eine Erbschaftsanfechtung in Österreich?
Es gibt mehrere Gründe, aus denen Sie eine Erbschaft in Österreich anfechten können, unter anderem:
- Das Testament ist aufgrund eines Formfehlers nicht gültig
- Der Verstorbene hatte nicht die geistige Fähigkeit, ein Testament zu errichten
- Das Testament wurde unter Zwang errichtet
Wenn Sie glauben, dass einer dieser Gründe auf Ihren Fall zutrifft, sollten Sie uns kontaktieren, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?
2008 wurde die Erbschaftssteuer abgeschafft, sodass es derzeit keine Steuer für die Verlassenschaft anfällt. Werden jedoch Liegenschaften vererbt, fällt Grunderwerbsteuer und eine Eintragungsgebühr an. Die aktuellen Entwicklungen und die prognostizierte Zunahme des jährlichen Erbvolumens in Österreich bringen das Thema erneut auf den Tisch: Seit 2023 wird in der Politik wieder heftig über die Wiedereinführung einer Erbschaftsteuer diskutiert. (Stand: 2025, Quelle) Gerne beraten wir Sie, ob und wie eine frühzeitige Planung oder Übertragung von Vermögenswerten (Stichwort Schenkungsverträge) in Ihrem Fall sinnvoll sein kann.
Aktuelles
Schenkungsabsicht: Anscheinsbeweis bei krassem Missverhältnis
Im Pflichtteilsprozess kann bei deutlichem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund Anscheinsbeweises auf Schenkungsabsicht geschlossen werden; der OGH präzisiert damit Beweiserleichterungen für Pflichtteilskläger. (OGH 19.11.2024, 2 Ob 248/23v) - Oberster Gerichtshof
Beschenkter Enkel kann Hinzu-/Anrechnung einwenden
Analoge Anwendung des § 783 Abs 1 S 2 ABGB: Wird der (nicht konkret pflichtteilsberechtigte) Geschenknehmer nach §§ 789 ff ABGB in Anspruch genommen, kann er ein Hinzu-/Anrechnungsbegehren gegen den Pflichtteilskläger erheben. (OGH 25.07.2023, 2 Ob 100/23d) - Oberster Gerichtshof
§ 753 ABGB neu: Anrechnung von Schenkungen ist Erbteilungsthema, nicht fürs Verlassenschaftsverfahren
Über die Anrechnung von Lebzeit-Schenkungen unter Kindern ist nicht im Verlassenschaftsverfahren, sondern im streitigen Rechtsweg zu entscheiden; die Erbquoten ändern sich dadurch nicht, es geht um Wertausgleich. (OGH 25.10.2022, 2 Ob 100/22b) - Oberster Gerichtshof
Auskunftsanspruch über Schenkungen
Hinzurechnungsberechtigte, insbesondere Pflichtteilsberechtigte, haben einen Auskunftsanspruch über Schenkungen, der sich gegen die Verlassenschaft, die Erben oder die Geschenknehmer richtet. Bereits bekannte hinzurechenbare Zuwendungen an einen Pflichtteilsberechtigten stellen ein ausreichendes Indiz für weitere Zuwendungen an diese Person dar, welche einen Auskunftsanspruch begründen (OGH 17.11.2020, 2 Ob 227/19z).
Vorbehalt des Fruchtgenusses verschiebt Bewertungszeitpunkt nicht
Der Wert einer hinzurechnungspflichtigen Schenkung richtet sich nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung (Vermögensopfertheorie) und wird bis zum Tod nach VPI
valorisiert; ein vorbehaltener Fruchtgenuss schiebt den Bewertungsstichtag nicht auf den Tod hinaus. (OGH 28.09.2021, 2 Ob 111/21v).
Unsere Standorte
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